UNESCO-Übereinkommen
Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes: Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wurde am 17. Oktober 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und trat am 20. April 2006 in Kraft. Es bildet die Grundlage für die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz», auf der auch das Jassen aufgeführt ist.
Relevanz für das Jassen: Das Jassen als gesellschaftliche Praxis und lebendige Tradition fällt unter den Schutzbereich des Übereinkommens. Die Aufnahme des Jassens in die Liste der lebendigen Traditionen erfolgte im Rahmen dieses internationalen Übereinkommens, das immaterielles Kulturerbe wie gesellschaftliche Praktiken, Rituale und mündlich überlieferte Ausdrucksformen schützt.
Zweck des Übereinkommens: Das Übereinkommen ergänzt das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt von 1972, welches materielles, unbewegliches Erbe zum Gegenstand hat. Es ist komplementär zum 2005 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, da kulturelle Vielfalt massgeblich auf dem Reichtum des immateriellen Kulturerbes gründet.
Wichtigste Elemente:
- Verpflichtung der Vertragsstaaten: Auf nationaler Ebene und im Rahmen internationaler Zusammenarbeit günstige Rahmenbedingungen für die Praxis und Überlieferung des immateriellen Kulturerbes zu schaffen
- Anerkennung der Träger: Gemeinschaften, Gruppen und Individuen, die das immaterielle Kulturerbe schaffen, pflegen und weitergeben, werden anerkannt
- Repräsentative Liste: Schaffung einer «Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit»
- Liste des dringend bewahrungsbedürftigen Kulturerbes: Eine weitere Liste für besonders gefährdete Traditionen
- Fonds: Errichtung eines Fonds für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Bewahrungsmassnahmen finanziell und technisch unterstützt
Schweizer Beitritt und Auswirkungen auf das Jassen: Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 16. Oktober 2008 beigetreten. Mit dem Beitritt verpflichtete sie sich, ein Inventar der lebendigen Traditionen in der Schweiz zu erarbeiten und periodisch zu aktualisieren. Dies führte zur Erstellung der «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz», auf der das Jassen 2011 aufgenommen wurde. Die Aufnahme des Jassens in diese Liste unterstreicht seine Bedeutung als immaterielles Kulturerbe und trägt zu seiner Bewahrung und Weitergabe bei.
Internationale Bedeutung: Bis heute sind über 120 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Es schafft einen internationalen Rahmen für den Schutz und die Förderung von immateriellem Kulturerbe wie mündlichen Überlieferungen, darstellenden Künsten, gesellschaftlichen Praktiken (wie dem Jassen), Ritualen und Festen, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken.
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